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In
der Enzyklika Grave
Nimis[1]
von 1477 verpflichtete Papst Sixtus IV.
erstmals die gesamte Kirche, das Fest Mariae
Empfängnis zu feiern. Der Papst legte sich
allerdings nicht auf die Unbefleckte Empfängnis,
also die Befreiung von der Erbsünde, fest – im
Gegenteil: Er verbot sowohl den Anhängern als auch
den Gegnern dieser Lehre, die jeweils andere Seite
als Ketzer zu bezeichnen. Ähnlich äußerten sich
Alexander VII. in Sollicitudo Omnium Ecclesiarum und
Clemens
XI.
in Commisso
Nobis Divinitus. |
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Die Anhänger
der Unbefleckten Empfängnis wurden zwar immer
stärker. Endgültig zum Dogma, d.h. zur
verpflichtenden Glaubenslehre, machte es erst Pius
IX. im Jahr 1854. |
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Das Neue an diesem Dogma
war nicht nur sein Inhalt, sondern auch die
Tatsache, dass nicht unmittelbar ein Konzil
vorausgegangen war, sondern der Papst lediglich die
Bischöfe nach ihrer Meinung dazu gefragt hatte. |
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Was aber ist der Inhalt des Dogmas? |
[1] Die Übersetzung der lateinischen Titel von Enzykliken ist in der Regel nicht sinnvoll, da es sich um die ersten Wörter der Enzykliken handelt.