In der Enzyklika Grave Nimis[1] von 1477 verpflichtete Papst Sixtus IV. erstmals die gesamte Kirche, das Fest Mariae Empfängnis zu feiern. Der Papst legte sich allerdings nicht auf die Unbefleckte Empfängnis, also die Befreiung von der Erbsünde, fest – im Gegenteil: Er verbot sowohl den Anhängern als auch den Gegnern dieser Lehre, die jeweils andere Seite als Ketzer zu bezeichnen. Ähnlich äußerten sich Alexander VII. in Sollicitudo Omnium Ecclesiarum und Clemens XI. in Commisso Nobis Divinitus.

 

 Die Anhänger der Unbefleckten Empfängnis wurden zwar immer stärker. Endgültig zum Dogma, d.h. zur verpflichtenden Glaubenslehre, machte es erst Pius IX. im Jahr 1854.

Das Neue an diesem Dogma war nicht nur sein Inhalt, sondern auch die Tatsache, dass nicht unmittelbar ein Konzil vorausgegangen war, sondern der Papst lediglich die Bischöfe nach ihrer Meinung dazu gefragt hatte.

 

Was aber ist der Inhalt des Dogmas?

 



[1] Die Übersetzung der lateinischen Titel von Enzykliken ist in der Regel nicht sinnvoll, da es sich um die ersten Wörter der Enzykliken handelt.